Ihr*e Arbeitgeber*in legt fest, wie viele Diensträder pro Mitarbeiter*in geleast werden dürfen. Wenn Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Lease a Bike Portal anmelden, finden Sie die Informationen über die maximale Anzahl der Räder auf der Startseite. Erlaubt Ihnen Ihr*e Arbeitgeber*in mehrere Diensträder zu leasen, ist es egal, wer die geleasten Diensträder nutzt.
Mit ihrem vorhandenen Bestellcode können Sie auch mehrere Diensträder leasen. Sie können dafür eine andere Fachhandlung oder auch einen späteren Zeitpunkt wählen. Erst wenn die maximale Anzahl an Rädern erreicht ist, ist der Code nicht mehr gültig.
Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Erfahren Sie mehr zum Ablauf des Dienstradleasings als Arbeitnehmer*in.